Home > Blog > Dänemark will Lehrkräften körperliches Eingreifen erlauben
Quickfacts
Was ist geplant? Dänemark hat am 8. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf eingebracht, der Lehrkräften und anderem Schulpersonal Möglichkeiten für körperliche Interventionen gegenüber Schüler*innen geben soll. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. (Dänisches Unterrichtsministerium)
Wann darf eingegriffen werden? Vorgesehen ist körperliches Eingreifen bei körperlichen Übergriffen, Gefährdung, Sachbeschädigung, psychischen Übergriffen und erheblicher Störung des Unterrichts. Es soll immer verhältnismäßig, möglichst schonend und nur ausnahmsweise erfolgen. Weniger einschneidende Möglichkeiten müssen grundsätzlich Vorrang haben. (Dänisches Unterrichtsministerium)
Was bedeutet körperliches Eingreifen? Gemeint sind das Festhalten oder körperliche Wegführen eines Kindes. Schlagen oder körperliche Bestrafungen werden nicht erlaubt.
Warum wird darüber diskutiert? Die dänische Regierung verweist auf zunehmende Probleme mit Gewalt und stark herausforderndem Verhalten an Schulen. Kritiker*innen befürchten dagegen Eskalationen, unverhältnismäßige Eingriffe und besondere Risiken für vulnerable Kinder. (Dänisches Unterrichtsministerium)
Und Deutschland? Auch hier dürfen Lehrkräfte in akuten Gefahrensituationen nicht tatenlos bleiben. Je nach Situation können Notwehr oder rechtfertigender Notstand körperliches Eingreifen rechtfertigen. Eine allgemeine Befugnis, stark störende Kinder allein wegen der Unterrichtsstörung körperlich aus dem Raum zu bringen, ergibt sich daraus nicht. (Gesetze im Internet)

Allgemeines
Eine Nachricht aus Dänemark sorgt gerade für ziemlich viel Diskussion:
Lehrkräfte sollen mehr Möglichkeiten bekommen, bei Gewalt, massivem Fehlverhalten und erheblichen Unterrichtsstörungen körperlich einzugreifen.
In Schlagzeilen ist davon die Rede, Dänemark wolle Lehrkräften „körperliche Gewalt gegen Schüler*innen erlauben“. Bei dieser Formulierung bin ich hängen geblieben, denn ein Kind in einer akuten Gefahrensituation festzuhalten oder aus einer eskalierenden Situation herauszuführen ist für mich nicht dasselbe wie „körperliche Gewalt erlauben“. Gleichzeitig ist körperliches Festhalten gegen den Willen eines Kindes natürlich ein erheblicher Eingriff und darf niemals leichtfertig normalisiert werden.
Das steht in dem Gesetz
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll Schulpersonal unter bestimmten Voraussetzungen körperlich eingreifen dürfen, wenn Schüler*innen
Sachen oder Eigentum beschädigen,
andere körperlich verletzen oder körperlich übergriffig werden,
sich selbst oder andere in körperliche Gefahr bringen,
andere psychisch massiv beeinträchtigen beziehungsweise kränken oder
den Unterricht für andere erheblich stören.
Dabei soll eine Bewertung der Situation notwendig sein. Entscheidend: Körperliches Eingreifen soll nur ausnahmsweise stattfinden, verhältnismäßig sein und so schonend wie möglich erfolgen. Bei weniger akuten Situationen müssen mildere Mittel wie Gespräche oder eine freiwillige körperliche Begleitung versucht werden. (Dänisches Unterrichtsministerium)
Das körperliche Eingreifen kann nach dem Regelungsmodell bedeuten, eine Schüler*in festzuhalten oder körperlich aus einer Situation bzw. in einen anderen Raum zu führen. Es geht nicht darum, Lehrkräften Schläge, körperliche Bestrafungen oder erniedrigende Behandlung zu erlauben. Körperliche Bestrafung und erniedrigende Behandlung sind an dänischen Schulen weiterhin unzulässig. (Dänisches Unterrichtsministerium)
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen
Am 8. Oktober 2026 hat die dänische Regierung den Gesetzentwurf L 45 ins Parlament eingebracht. Er trägt sinngemäß den Titel „ausdrückliche Bestimmungen über die Fürsorgeverantwortung der Schule und den Zugang zu körperlichem Eingreifen einschließlich einer erweiterten Befugnis zur Anwendung körperlichen Zwangs“.
Aktuell handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Die erste parlamentarische Beratung ist für den 10. November 2026 vorgesehen. Die Aussage „Dänemark erlaubt Lehrkräften jetzt körperliche Gewalt“ ist deshalb zu pauschal. (Dänisches Parlament)

Neu ist körperliches Eingreifen nicht
Auch heute dürfen Lehrkräfte in Dänemark nicht danebenstehen, wenn ein Kind ein anderes schlägt oder sich selbst gefährdet. Nach aktuellen Regeln können Rechtfertigungsgründe wie Notwehr und Notstand greifen. Lehrkräfte dürfen in notwendigem Umfang eingreifen, um Gewalt gegen das Kind selbst oder andere Personen oder erhebliche Sachbeschädigungen abzuwehren. Körperliche Bestrafung bleibt verboten. (Dänisches Unterrichtsministerium)
Die entscheidende Veränderung liegt nicht darin, dass Lehrkräfte ein Kind anfassen dürfen. Der Entwurf soll ihre Befugnisse klarer regeln und erweitern - insbesondere auf Situationen, in denen noch keine unmittelbare körperliche Gefahr vorliegt. Und genau hier wird die Diskussion interessant. Denn künftig könnte unter strengen Voraussetzungen auch bei erheblichen Unterrichtsstörungen körperliches Eingreifen möglich sein.
Der Grund für die Änderung
Die dänische Regierung begründet den Vorstoß mit zunehmenden Problemen durch Gewalt und stark herausforderndes Verhalten an Schulen.
Eine aktuelle Untersuchung, auf die sich das Unterrichtsministerium beruft, kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als jede vierte Lehrkraft eine Zunahme gewalttätigen bzw. stark nach außen gerichteten Verhaltens wahrnimmt. In etwa jeder fünften Klasse soll Gewalt innerhalb eines Schuljahres auch gegen Lehrkräfte gerichtet gewesen sein. Eine weitere Auswertung berichtet, dass mehr als die Hälfte der untersuchten Klassen Gewalt zwischen Schüler*innen erlebt habe. (Dänisches Unterrichtsministerium)
Die Regierung argumentiert, Lehrkräfte bräuchten klarere Handlungsmöglichkeiten, damit Konflikte nicht weiter eskalieren und sowohl die betroffenen Kinder als auch die übrige Klasse geschützt werden können. Gleichzeitig plant Dänemark mehr Erwachsene in den Klassen sowie frühere Unterstützung für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf als Teile ihrer Strategie. (Dänisches Unterrichtsministerium)

Dänische Lehrkräfte begrüßen die Pläne
Die dänische Lehrergewerkschaft Danmarks Lærerforening unterstützt klarere Regeln. Sie argumentiert mit der Rechtssicherheit der Lehrkräfte und dem Recht aller Kinder auf störungsarmen Unterricht. Laut Gewerkschaft hat etwa jede dritte Lehrkraft innerhalb eines Jahres bewusst auf körperliche Berührung zur Konfliktsteuerung verzichtet, weil sie negative Konsequenzen befürchtete. (Danmarks Lærerforening)
Kritik
Auf der anderen Seite warnen Kinderrechts-, Eltern- und Schülerorganisationen davor, die Befugnisse auszudehnen. Børns Vilkår, Red Barnet, UNICEF Danmark, Danske Skoleelever, Skole og Forældre und weitere Organisationen haben im Vorfeld gefordert, die Regeln zwar klarer zu machen, die Möglichkeiten körperlichen Eingreifens aber nicht auszuweiten.
Ihre Sorge: Körperliche Interventionen könnten Vertrauen beschädigen, vulnerable Kinder treffen und Situationen zusätzlich eskalieren. Stattdessen fordern sie mehr Ressourcen für Prävention, Deeskalation, Unterstützung und ausgebildetes Personal. (Red Barnet)
Besonders beim Punkt „erhebliche Störung des Unterrichts“ finde ich die kritischen Fragen berechtigt. Denn wann ist eine Störung erheblich genug.
Ein Kind, das einmal laut dazwischenruft? Natürlich nicht.
Ein Kind, das sich zehn Minuten weigert, den Raum zu verlassen und dabei die gesamte Klasse massiv am Unterricht hindert?
Ein Kind mit besonderem Förderbedarf in einer Überforderungssituation?
Eine eskalierende Situation, in der andere Kinder mittlerweile Angst haben?
Hier entstehen Grauzonen. Selbst im dänischen Parlament wurde nach Einbringung des Entwurfs nach diesen Grauzonen und der notwendigen Vorbereitung gefragt. (Folketinget)

Was in Deutschland gilt
Eine direkte Antwort für Deutschland gibt es nicht, weil das Schulrecht Ländersache ist.
Für Nordrhein-Westfalen gilt: § 53 Schulgesetz NRW nennt den Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde als erzieherische Einwirkung. Bei stärkeren Pflichtverletzungen stehen Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung. Alle Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein. (Schulgesetz NRW, § 53)
Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Lehrkraft ein Kind wegen einer Unterrichtsstörung körperlich packen und gegen dessen Widerstand aus dem Raum bringen darf.
Bei einer akuten Gefahr oder einem gegenwärtigen Angriff greifen in Deutschland allgemeine gesetzliche Rechtfertigungsgründe. § 32 StGB erlaubt die notwendige Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff - auch zum Schutz anderer. § 34 StGB regelt den rechtfertigenden Notstand bei einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr. (Strafgesetzbuch §§ 32 und 34)
Das heißt vereinfacht: Wenn ein Kind ein anderes Kind angreift, muss eine Lehrkraft nicht tatenlos zusehen. Aber das ist etwas anderes als eine ausdrücklich schulrechtlich geregelte Befugnis, ein massiv störendes Kind auch ohne unmittelbar bevorstehende körperliche Gefahr gegen seinen Willen aus dem Unterricht zu führen. Genau an dieser Stelle geht der dänische Vorschlag weiter.
Eure Meinung
Jetzt würde mich wirklich eure Meinung interessieren: Brauchen Lehrkräfte in Deutschland klarere Möglichkeiten, Schüler*innen in extremen Situationen festzuhalten oder aus dem Unterricht zu führen? Oder geht euch der dänische Vorschlag bereits zu weit? Schreibt sie in die Kommentare!
Eure Caro
Instagram – Alles für die Schule.
FAQ
Hat Dänemark beschlossen, dass Lehrkräfte Schüler*innen körperlich aus dem Unterricht entfernen dürfen?
Nein. Stand 12. Oktober 2026 handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Er wurde am 8. Oktober ins dänische Parlament eingebracht; die erste Beratung ist für den 10. November vorgesehen. (Folketinget)
Dürfen dänische Lehrkräfte künftig Schüler*innen schlagen?
Nein. Der Entwurf legalisiert keine körperliche Bestrafung. Vorgesehen sind begrenzte körperliche Interventionen wie Festhalten oder Wegführen unter bestimmten Voraussetzungen. Körperliche Bestrafung und erniedrigende Behandlung bleiben unzulässig. (UVM)
Darf körperlich eingegriffen werden, obwohl keine unmittelbare Gefahr besteht?
Warum plant Dänemark die Änderung?
Dürfen Lehrkräfte in Deutschland ein Kind in einer Gefahrensituation festhalten?
Je nach Situation kann körperliches Eingreifen durch Notwehr bzw. Nothilfe oder rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt sein. Schulrechtliche Regelungen unterscheiden sich zusätzlich von Bundesland zu Bundesland. (Gesetze im Internet)
Dürfen Lehrkräfte in NRW störende Schüler*innen aus dem Unterricht ausschließen?
Ja. Der Ausschluss von der Unterrichtsstunde ist in § 53 Schulgesetz NRW als erzieherische Einwirkung genannt. Daraus folgt allerdings nicht automatisch eine allgemeine Befugnis, den Ausschluss körperlich gegen den Widerstand des Kindes durchzusetzen. (Recht NRW)







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