Vor- und Nachteile der Verbeamtung als Lehrperson

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Vor- und Nachteile der Verbeamtung als Lehrperson

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Quick Facts: Verbeamtung als Lehrperson

  • Die Verbeamtung als Lehrperson kann Vorteile mit sich bringen: finanzielle Sicherheit, Besoldung, Beihilfe, private Krankenversicherung, Pension und einen sehr stabilen Arbeitsplatz. Gerade nach dem Referendariat wirkt eine Planstelle mit Verbeamtung für viele wie das Ziel, auf das man jahrelang hingearbeitet hat.

  • In NRW erfolgen Einstellungen in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis über das Ausschreibungsverfahren oder über das Listenverfahren. Einstellungen sind laut Schulministerium unter anderem zum 1. Februar, 1. Mai, Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien, 1. November oder während des laufenden Schuljahres möglich, wenn Stellen frei werden. (Bildungsportal NRW)

  • Ich selbst habe mich nach dem Referendariat gegen eine Verbeamtung entschieden, weil wir auf Weltreise gestartet sind. Viele meiner Freundinnen haben nach dem Ref direkt eine ausgeschriebene Planstelle mit Verbeamtung bekommen, andere sind über das Listenverfahren gegangen oder haben sich zunächst als Vertretungslehrkraft beworben. Für mich persönlich war die Entscheidung gegen die direkte Verbeamtung mit viel Freiheit verbunden.

  • Ich sehe die Verbeamtung kritisch, weil sie nicht nur Vorteile hat. Ja, das Beamtenverhältnis kann komfortabel sein. Aber es kann sich auch wie ein goldener Käfig anfühlen: hohe Belastung, eingeschränkte Flexibilität, mögliche Abordnungen oder Versetzungen, Nebentätigkeiten mit Genehmigungs- oder Anzeigepflichten, schwierigerer Ausstieg und das Gefühl, beruflich sehr stark an ein System gebunden zu sein. Genau deshalb lohnt es sich, nicht nur auf Gehalt und Pension zu schauen, sondern ehrlich auf das Gesamtpaket.

Was bedeutet Verbeamtung als Lehrperson überhaupt?

Über kaum ein Thema im Lehrberuf wird so viel gesprochen wie über die Verbeamtung. Für die einen ist sie das große Ziel, für andere ist sie ein Sicherheitsnetz. Für manche ist sie ein Privileg und für wieder andere fühlt sie sich an wie ein goldener Käfig. 

Wenn Lehrkräfte verbeamtet werden, stehen sie nicht in einem normalen Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Das bedeutet: Der Staat hat besondere Fürsorgepflichten gegenüber seinen Beamt*innen, aber Beamt*innen haben auch besondere Pflichten gegenüber dem Dienstherrn. Im Lehrer*innenberuf gibt es verschiedene Phasen:

StatusBedeutung
Beamtin / Beamter auf Widerruftypischerweise im Referendariat
Beamtin / Beamter auf Probenach Einstellung in den Schuldienst, bevor die Lebenszeitverbeamtung erfolgt
Beamtin / Beamter auf Lebenszeitdauerhaftes Beamtenverhältnis nach erfolgreicher Probezeit
Tarifbeschäftigte Lehrkraftangestellte Lehrkraft ohne Beamtenstatus

Wichtig ist: Nicht jede Lehrkraft wird automatisch verbeamtet. Es hängt von Bundesland, Lehramt, Alter, gesundheitlicher Eignung, Bedarf, Schulform und rechtlichen Voraussetzungen ab.

Der Weg zur Planstelle in NRW

In NRW läuft die Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis über zwei Wege: das Ausschreibungsverfahren und das Listenverfahren. Laut Schulministerium wird der überwiegende Anteil der Stellen über das Ausschreibungsverfahren besetzt. Dabei bewerben sich Lehrkräfte eigeninitiativ auf konkrete ausgeschriebene Stellen, die Schulen in LEO veröffentlichen. Die Schule wählt dann über eine Auswahlkommission aus. (Bildungsportal NRW)

Das Listenverfahren funktioniert anders. Hier wird aus einer Bewerbungsdatei zugewiesen. Laut Schulministerium soll das Listenverfahren insbesondere Schulen in schwer zu versorgenden Regionen mit ausgebildeten Lehrkräften versorgen und Stellen besetzen, die im Ausschreibungsverfahren nicht vergeben werden konnten. (Bildungsportal NRW) Das klingt erstmal praktisch. Aber genau hier beginnt für viele auch der kritische Punkt: Man bewirbt sich nicht immer auf genau die eine Wunschschule, sondern kann im Listenverfahren mit Zuweisungen konfrontiert werden, die nicht perfekt zum eigenen Leben passen.

In den Rechtsgrundlagen zur Lehrereinstellung steht, dass Bewerbende im Listenverfahren bis zu vier Kreise oder kreisfreie Städte als gewünschte Einsatzorte angeben können und die Berücksichtigung in der angegebenen Reihenfolge erfolgt. (Bildungsportal NRW)

Was passiert, wenn man ein Angebot ablehnt?

Das ist ein Punkt, über den viele sprechen, aber den man sauber unterscheiden muss. 

Im Ausschreibungsverfahren muss ein schriftliches Einstellungsangebot laut den Rechtsgrundlagen spätestens drei Werktage nach Absendung oder Aushändigung schriftlich angenommen oder abgelehnt werden. Fristversäumnis oder eine bedingte Annahme gelten als Ablehnung. Bei Ablehnung wird der nächsten Person die Einstellung angeboten. Außerdem schließt die Ablehnung des Einstellungsangebotes für eine Schule ein Einstellungsangebot für genau diese Schule im Listenverfahren aus. (Bildungsportal NRW)

Im Listenverfahren ist wichtig: Die Annahme eines Angebots muss innerhalb der im Angebot angegebenen Frist schriftlich erklärt werden. Eine bedingte Annahme ist nicht möglich. Die Nichtannahme führt laut Rechtsgrundlagen zum Ausscheiden aus dem Listenverfahren für diesen Einstellungszeitpunkt. (Bildungsportal NRW)

Das heißt für mich ganz praktisch: Man sollte ein Angebot nicht leichtfertig ablehnen, sondern vorher wirklich überlegen, was realistisch tragbar ist. Gleichzeitig ist es aber auch wichtig zu wissen: Eine Ablehnung ist eine Entscheidung mit Folgen für dieses Verfahren.

Vorteile der Verbeamtung als Lehrperson

1. Hohe Arbeitsplatzsicherheit

Der größte Vorteil ist ganz klar die Sicherheit. Als verbeamtete Lehrkraft hast du einen sehr stabilen Arbeitsplatz. Gerade im Vergleich zu befristeten Verträgen, Vertretungsstellen oder unsicheren Beschäftigungsverhältnissen ist das ein riesiger Vorteil. Viele Menschen wünschen sich das: nicht ständig neu bewerben, nicht jedes Jahr zittern, nicht abhängig von befristeten Verträgen, langfristig planen können. Gerade wenn man Familie plant, ein Haus kaufen möchte oder einfach Sicherheit braucht, kann das Beamtenverhältnis sehr attraktiv sein.

2. Besoldung statt normales Gehalt

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten Besoldung. In NRW ist für Grundschullehrkräfte die A13-Anhebung ein wichtiges Thema gewesen, weil sich dadurch die finanzielle Situation deutlich verbessert. Für viele ist das ein entscheidender Punkt: Nach dem Referendariat steigt das Einkommen stark an. Wenn du gerade noch im Ref bist, findest du mehr dazu in meinem Artikel Gehalt im Referendariat Lehramt NRW.

3. Beihilfe und private Krankenversicherung

Ein weiterer Vorteil ist für viele die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung. Beamt*innen sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, sondern erhalten vom Dienstherrn Beihilfe zu Krankheitskosten und versichern den restlichen Teil meist privat. Das kann besonders in jungen Jahren attraktiv sein, weil private Krankenversicherungen oft gute Leistungen bieten.

Gleichzeitig ist das Thema aber nicht nur Vorteil. PKV bedeutet auch: Man muss sich früh gut informieren, Beiträge können sich verändern, Familienplanung kann eine Rolle spielen und ein späterer Wechsel ist nicht immer einfach. Deshalb passt dazu auch mein Artikel Versicherungen im Referendariat Lehramt.

4. Pension statt gesetzlicher Rente

Ein großer Vorteil der Verbeamtung ist die spätere Pension. Für viele ist das ein starkes Argument, weil die Beamtenversorgung im Alter häufig als sicherer oder attraktiver wahrgenommen wird als die gesetzliche Rente. Natürlich hängt die tatsächliche Versorgung von vielen Faktoren ab: Dienstzeit, Besoldung, Teilzeit, Familienzeiten, Dienstunfähigkeit und weiteren Regelungen. Aber grundsätzlich ist die Pension (zurzeit noch) einer der stärksten finanziellen Vorteile des Beamtenstatus.

5. Sicherheit bei Krankheit und Dienstunfähigkeit

Auch bei Krankheit hat der Beamtenstatus besondere Strukturen. Bei längerer Krankheit kann Dienstfähigkeit überprüft werden. Der VBE NRW beschreibt zum Beispiel, dass eine begrenzte Dienstfähigkeit vorliegt, wenn eine Lehrkraft noch mindestens die Hälfte ihrer Pflichtstunden leisten kann; bei vollständiger Dienstunfähigkeit kann eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen. (VBE) Das klingt nach Sicherheit, kann aber auch belastend sein, weil Dienstunfähigkeit, amtsärztliche Untersuchungen und Versorgungsfragen emotional und organisatorisch sehr sensibel sind.

6. Gesellschaftlicher Status und Anerkennung

Auch wenn man darüber selten offen spricht: Verbeamtung hat gesellschaftlich immer noch einen bestimmten Status. Viele Familien, Banken oder Versicherungen betrachten Beamt*innen als besonders sicher. Das kann bei Krediten, Wohnungssuche oder langfristiger Planung ein Vorteil sein.

Vor- und Nachteile der Verbeamtung als Lehrperson

Nachteile der Verbeamtung als Lehrperson

Jetzt kommt aber der Teil, der mir besonders wichtig ist. Denn Verbeamtung wird oft als absoluter Jackpot dargestellt. Und ja, sie kann sich sehr komfortabel anfühlen. Aber sie kann auch einschränken.

1. Der goldene Käfig

Für mich beschreibt der Begriff goldener Käfig die Verbeamtung ziemlich gut. Gold, weil: Sicherheit, Gehalt, (ggf.) Pension, PKV, Status, Planbarkeit. Käfig, weil: weniger Flexibilität, weniger Freiheit, schwierigerer Ausstieg, Nebentätigkeiten nicht einfach frei, Schulort nicht immer frei wählbar, Versetzung und Abordnung möglich, hohe Belastung im System. Das bedeutet nicht, dass Verbeamtung schlecht ist. Aber sie bindet. Und diese Bindung sollte man bewusst eingehen.

2. Schule und Einsatzort sind nicht nur frei wählbar

Viele stellen sich nach dem Ref vor: Ich suche mir meine perfekte Schule, bewerbe mich, bekomme die Stelle und bleibe dort. Manchmal klappt das auch. Viele meiner Freundinnen haben direkt eine ausgeschriebene Planstelle bekommen und waren damit sehr zufrieden. Aber es gibt eben auch das Listenverfahren, Bedarfsregionen, Ortswünsche, Schulformbedarf und Stellenlage. Laut Schulministerium dient das Listenverfahren auch dazu, schwer zu versorgende Regionen mit Lehrkräften zu versorgen. (Bildungsportal NRW) Das ist aus Systemsicht nachvollziehbar. Für die einzelne Lehrkraft kann es aber bedeuten: Man landet nicht unbedingt an der Wunschschule.

3. Abordnungen und Versetzungen können passieren

Ein großer kritischer Punkt sind Abordnungen und Versetzungen. Der VBE NRW erklärt, dass eine Beamtin oder ein Beamter nach § 24 Landesbeamtengesetz NRW vorübergehend zu einer anderen Schule abgeordnet werden kann, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht. Eine Abordnung ist vorübergehend und kein endgültiges Ausscheiden aus der Dienststelle; sie kann mit wenigen Stunden oder mit voller Pflichtstundenzahl erfolgen. Außerdem ist die Lehrkraft vor der Abordnung anzuhören, das Einverständnis ist aber nur in Ausnahmefällen nötig. (VBE

Das ist für mich einer der wichtigsten Punkte im kritischen Blick auf die Verbeamtung. Denn Sicherheit bedeutet nicht automatisch Kontrolle über den Arbeitsort. Abordnungen können aus dienstlichen Gründen möglich sein und regional unterschiedlich umgesetzt werden. Deshalb sollte man sich vor einer Stellenannahme immer genau bei Bezirksregierung, Personalrat oder Gewerkschaft informieren, welche Regelungen und aktuellen Maßnahmen für die eigene Schulform und Region gelten. 

Es gibt Hinweise beispielsweise aus dem Bezirk Düsseldorf, dass Abordnungen zum Personalausgleich stattfinden können. Ein Personalratsdokument zur Einstellung an Förderschulen und Klinikschulen im Bezirk Düsseldorf beschreibt zum Beispiel Abordnungen an schlechter besetzte Schulämter mit zwei oder drei Unterrichtstagen pro Woche und einer Dauer von etwa zwei bis drei Jahren, je nach Einstellungstermin. (BRD NRW

4. Nebentätigkeiten sind nicht einfach frei

Ein weiterer Nachteil: Als verbeamtete Lehrkraft kannst du nicht einfach jede Nebentätigkeit ausüben, wie du möchtest. Die Bezirksregierung Arnsberg schreibt, dass verbeamtete Lehrkräfte eine Nebentätigkeit in den meisten Fällen vorher genehmigen lassen müssen. Grundlage sind § 49 Landesbeamtengesetz NRW und die Nebentätigkeitsverordnung NRW. Schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeiten und Vortragstätigkeiten sind nach den Angaben nicht genehmigungspflichtig, aber anzuzeigen. Alle weiteren Nebentätigkeiten müssen vor Aufnahme genehmigt werden; dienstliche Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden. (Bezirksregierung Arnsberg)

Das betrifft natürlich besonders Menschen, die nebenbei selbstständig sind, Materialien erstellen, Content produzieren, Nachhilfe geben, Kurse anbieten oder ein zweites berufliches Standbein aufbauen wollen. Für mich persönlich ist das ein wichtiger Punkt, weil ich mit Eduki, Social Media und Carosclass natürlich auch außerhalb von Schule arbeite. Dazu passt mein Artikel Nebeneinkommen mit Eduki.

5. Kündigung und Ausstieg sind schwerer als bei einem normalen Job

Ein Beamtenverhältnis ist nicht einfach wie ein normaler Arbeitsvertrag, den man kündigt und dann geht. Natürlich kann man sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen. Aber das ist eine große Entscheidung mit möglichen Folgen für Versorgung, Versicherung, Nachversicherung und berufliche Planung. Genau deshalb wirkt die Verbeamtung für manche so bindend. Man entscheidet sich nicht nur für eine Schule oder einen Job. Man entscheidet sich für ein Dienstverhältnis mit besonderen Rechten und Pflichten. Und wenn man später merkt: Ich möchte doch etwas anderes machen, ist der Weg raus oft emotional und organisatorisch größer als bei einem normalen Angestelltenverhältnis.

6. Hohe Belastung trotz sicherem Status

Das ist vielleicht der Punkt, der mich am meisten beschäftigt. Verbeamtung schützt nicht automatisch vor Überlastung. Man kann sicher beschäftigt sein und trotzdem erschöpft. Man kann gut verdienen und trotzdem unter Druck stehen. Man kann eine Pension in Aussicht haben und trotzdem jeden Sonntag Bauchschmerzen bekommen. Man kann abgesichert sein und sich trotzdem unfrei fühlen. Gerade im Lehrberuf sind Belastung, Verantwortung, Elternkommunikation, Inklusion, Personalmangel, Bürokratie, Unterrichtsvorbereitung und emotionale Arbeit riesige Themen. Die Verbeamtung löst diese Probleme nicht. Sie kann finanzielle Sicherheit geben, ja. Aber sie macht das System nicht automatisch gesünder.

7. Streikverbot und besondere Pflichten

Beamt*innen haben besondere Pflichten. Dazu gehört auch, dass sie nicht wie Arbeitnehmer*innen streiken dürfen. Das hängt mit dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zusammen. Für manche ist das im Alltag nicht so präsent. Für andere ist es ein wichtiger politischer Punkt, weil es die Möglichkeiten einschränkt, kollektiv Druck für bessere Arbeitsbedingungen auszuüben. Auch das gehört zur ehrlichen Betrachtung der Verbeamtung dazu.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile der VerbeamtungNachteile der Verbeamtung
sehr hohe Arbeitsplatzsicherheitweniger Flexibilität
Besoldung statt normales GehaltSchule / Einsatzort nicht immer frei wählbar
Beihilfe und oft private KrankenversicherungPKV kann langfristig komplex sein (gerade beim Wechsel/Ausstieg)
PensionAusstieg schwieriger
Fürsorgepflicht des Dienstherrnbesondere Pflichten gegenüber dem Dienstherrn
langfristige PlanbarkeitAbordnung oder Versetzung möglich
Absicherung bei Krankheit / Dienstunfähigkeitamtsärztliche Verfahren können belastend sein
gesellschaftlicher StatusNebentätigkeiten oft genehmigungs- oder anzeigepflichtig
gute Kreditwürdigkeit / PlanbarkeitStreikverbot
finanzielle Stabilitätkann sich wie ein goldener Käfig anfühlen

Verbeamtung oder Vertretungslehrkraft?

Nach dem Ref gibt es nicht nur den Weg in die direkte Planstelle. Manche starten als Vertretungslehrkraft. In NRW gibt es dafür das Stellenportal VERENA.NRW, über das befristete Beschäftigungsmöglichkeiten im Schuldienst ausgeschrieben werden. (Schulministerium)

Das kann Vorteile haben:

  • mehr ausprobieren

  • verschiedene Schulen kennenlernen

  • nicht sofort langfristig binden

  • Wartezeit überbrücken

  • Erfahrungen sammeln

  • regionale Chancen verbessern

Aber natürlich hat es auch Nachteile:

  • befristete Verträge

  • Planungsunsicherheit bzw. weniger langfristige Perspektive

Für manche ist Vertretung ein guter Einstieg. Für andere ist sie eher eine Übergangslösung.

Meine persönliche Haltung: kritisch, aber nicht grundsätzlich dagegen

Ich bin nicht gegen Verbeamtung. Ich finde nur, dass man sie nicht romantisieren sollte. Für viele Menschen ist die Verbeamtung genau richtig. Sie gibt Sicherheit, Stabilität und eine sehr gute langfristige Perspektive. Ich verstehe, warum viele nach dem Referendariat direkt eine Planstelle annehmen.

Aber ich finde auch: Man darf und sollte kritisch sein. Man darf fragen:

  • Will ich diese Bindung?

  • Wie wichtig ist mir Freiheit?

  • Kann ich mir vorstellen, langfristig an eine Schule oder ein System gebunden zu sein?

  • Wie gehe ich mit Belastung um?

  • Wie wichtig sind mir Reisen, Selbstständigkeit oder berufliche Alternativen?

  • Was passiert, wenn ich merke, dass ich raus möchte?

  • Wie viel Sicherheit brauche ich wirklich?

  • Wie viel Flexibilität möchte ich behalten?

Für mich war nach dem Ref klar: Ich möchte erstmal reisen. Ich möchte frei sein. Ich möchte nicht sofort in eine Planstelle gehen, nur weil „man das halt so macht“. Das war für mich richtig. Für andere wäre es vielleicht genau falsch.

Vor- und Nachteile der Verbeamtung als Lehrperson

Was ich vor der Verbeamtung unbedingt prüfen würde

1. Schule und Schulform

  • Passt die Schule wirklich zu mir?

  • Kann ich mir vorstellen, dort länger zu bleiben?

  • Wie ist das Kollegium / die Schulleitung?

  • Wie ist die Belastung?

2. Ort und Fahrtzeit

  • Ist die Strecke realistisch?

  • Schaffe ich den Weg auch im Winter, bei Konferenzen, Elternabenden und voller Woche?

  • Was passiert, wenn ich abgeordnet werde?

3. Stellenverfahren

  • Ist es eine schulscharfe Ausschreibung oder Listenverfahren?

  • Wie viel Einfluss habe ich wirklich? Was passiert bei Ablehnung?

  • Welche Fristen gelten?

4. Versicherungen

  • Welche PKV passt zu mir?

  • Was passiert bei Vorerkrankungen?

  • Wie sieht es mit Kindern aus?

  • Welche Rolle spielt Beihilfe?

  • Brauche ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Dazu passt mein Artikel Versicherungen im Referendariat Lehramt.

5. Nebentätigkeiten

  • Möchte ich nebenbei selbstständig arbeiten?

  • Möchte ich Material verkaufen, Kurse anbieten oder Content erstellen?

  • Was muss ich anzeigen oder genehmigen lassen?

6. Persönliche Lebensplanung

  • Will ich reisen? / Will ich flexibel bleiben?

  • Plane ich Familie? / Möchte ich langfristig in NRW bleiben?

  • Kann ich mir vorstellen, in diesem System alt zu werden?

Das klingt dramatisch, aber genau darum geht es: Verbeamtung ist eine große Lebensentscheidung.

Der goldene Käfig: Warum Sicherheit nicht alles ist

Ich glaube, viele unterschätzen, wie stark Sicherheit binden kann. Denn je komfortabler ein System ist, desto schwerer wird es manchmal, es zu verlassen. Man verdient gut, ist privat versichert und hat einen sicheren Status. Und genau dadurch kann ein goldener Käfig entstehen.

Nicht, weil das System nur schlecht ist. Sondern weil es aktuell noch so viel Sicherheit gibt, dass man vielleicht länger bleibt, als es einem guttut. Das ist für mich der kritischste Punkt. Sicherheit ist schön. Aber Sicherheit sollte nicht dazu führen, dass man die eigenen Bedürfnisse dauerhaft übergeht.

Eure Caro
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FAQ

  • Was sind die größten Vorteile der Verbeamtung als Lehrperson?

    Die größten Vorteile sind Arbeitsplatzsicherheit (noch), Besoldung, Beihilfe, private Krankenversicherung, Pension (noch) und langfristige Planbarkeit.

  • Was sind die größten Nachteile der Verbeamtung als Lehrperson?

    Nachteile können eingeschränkte Flexibilität, mögliche Abordnungen oder Versetzungen, besondere Pflichten, Nebentätigkeitsregelungen, Streikverbot und ein schwierigerer Ausstieg aus dem Beamtenverhältnis sein.

  • Was bedeutet Verbeamtung als goldener Käfig?

    Damit ist gemeint, dass die Verbeamtung viele Vorteile und Sicherheiten bietet, gleichzeitig aber auch stark bindet. Man hat viel zu gewinnen, aber auch viel zu verlieren, wenn man das System verlassen möchte.

  • Kann man sich als verbeamtete Lehrkraft die Schule aussuchen?

    Nein, nicht immer. Im Ausschreibungsverfahren bewirbt man sich auf konkrete Stellen. Im Listenverfahren können Ortswünsche angegeben werden, aber das Verfahren dient auch dazu, schwer zu versorgende Regionen mit Lehrkräften zu versorgen. (Bildungsportal NRW)

  • Was passiert, wenn ich ein Einstellungsangebot ablehne?

    Im Ausschreibungsverfahren muss ein Angebot innerhalb einer kurzen Frist angenommen oder abgelehnt werden; Fristversäumnis oder bedingte Annahme gelten als Ablehnung. Im Listenverfahren führt die Nichtannahme laut Rechtsgrundlagen zum Ausscheiden aus dem Listenverfahren für diesen Einstellungszeitpunkt. (Bildungsportal NRW)

  • Kann man als verbeamtete Lehrkraft abgeordnet werden?

    Ja, eine Abordnung kann aus dienstlichen Gründen möglich sein. Laut VBE NRW kann eine Beamtin oder ein Beamter nach § 24 LBG NRW vorübergehend zu einer anderen Schule abgeordnet werden, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht. (VBE)

  • Darf man als verbeamtete Lehrkraft nebenbei arbeiten?

    Nebentätigkeiten müssen bei verbeamteten Lehrkräften in NRW in vielen Fällen vorher genehmigt werden. Bestimmte schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeiten und Vortragstätigkeiten sind nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg nicht genehmigungspflichtig, aber anzuzeigen. (Bezirksregierung Arnsberg)

  • Ist Verbeamtung immer die beste Entscheidung?

    Nein, nicht automatisch. Für viele ist sie sehr sinnvoll, weil sie Sicherheit und Planbarkeit bietet. Für andere kann sie sich zu bindend anfühlen, besonders wenn Freiheit, Reisen, Selbstständigkeit oder berufliche Flexibilität wichtig sind.

  • Kann man nach dem Referendariat auch als Vertretungslehrkraft arbeiten?

    Ja. In NRW gibt es über VERENA.NRW befristete Beschäftigungsmöglichkeiten im Schuldienst. Das kann ein Weg sein, wenn man zunächst Erfahrungen sammeln oder sich nicht direkt langfristig binden möchte. (Schulministerium)

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